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   VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381   

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VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381 (https://dejure.org/2012,28944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2012 - 3 CE 11.2381 (https://dejure.org/2012,28944)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2012 - 3 CE 11.2381 (https://dejure.org/2012,28944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens; Beurteilungsgleichstand; Inzidentprüfung der Beurteilung; iInnere Ausschöpfung der Beurteilung; 2. Abschlussbericht November 2009 der Arbeitsgruppe Bestellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897

    Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwG vom 25.8.1988 Az. 2 C 51/86 BVerwGE 80, 123 f.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, S. 215; vom 16.8.2011 Az. 3 CE 11.897).

    Doch macht dies eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeiten und verantwortlichen Positionen, wie sie Führungskräften typischerweise obliegen, besonders bedeutsam sind (BayVGH vom 16.8.2011 Az. 3 CE 11.897 ).

  • VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großem Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; vom 20.2.2012 Az. 3 ZB 11.1352; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).

    Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten in seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwert dienen dürfen und geringfügige Abweichung zulassen müssen) der Gestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung einer Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste (Reihung) vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362; vom 30.10.2006 a.a.O., vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Das Verfahren entspricht in formaler Hinsicht den Erfordernissen der Rechtsprechung, wonach die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens schriftlich niedergelegt werden müssen, da durch das Nachschieben der Auswahlerwägungen im gerichtlichen Verfahren der gerichtliche Rechtsschutz des Betroffenen unzumutbar erschwert wäre (BVerfG vom 9.7.2007 Az. 2 BvR 206/07, ZBR 2008, 169).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. BVerwG U. vom 19.12.2002 Az. 2 C 31/01 BayVBl 2003, 533; vom 27.2.2003 Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwG vom 25.8.1988 Az. 2 C 51/86 BVerwGE 80, 123 f.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, S. 215; vom 16.8.2011 Az. 3 CE 11.897).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großem Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; vom 20.2.2012 Az. 3 ZB 11.1352; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung von vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (vgl. BVerwG vom 21.1.2004 Az. 2 VR 3/03, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23).
  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Dies ist regelmäßig unzulässig nicht nur bei dienstlichen Beurteilungen, etwa wenn die Gesamtnote allein aus dem rechnerischen Mittel der Einzelnoten gebildet ist (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 18.3.2011 Az. 2 EO 471/09, DVBl 2011, 981), sondern auch in Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9.5.2008, Az. 5 ME 50/08, IÖD 2008, 218).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 34.04

    Vermögenszuordnung; Einigungsvertrag; Wohngebäude; Wohnnutzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großem Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; vom 20.2.2012 Az. 3 ZB 11.1352; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
    Ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwG vom 25.8.1988 Az. 2 C 51/86 BVerwGE 80, 123 f.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, S. 215; vom 16.8.2011 Az. 3 CE 11.897).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

  • VGH Bayern, 04.02.1998 - 3 B 95.2362
  • VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442

    Dienstliche Beurteilung; Reihung; Richtwerte (Quote)

  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352

    Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung längerer Erfahrung in einem Amt

  • VGH Bayern, 15.04.2016 - 3 BV 14.2101

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

    Der Senat hat zwar in früheren Entscheidungen (B. v. 16.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris und B. v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris) das hier strittige Verfahren - beruhend auf Ziff. 6.4 des 2. Abschlussberichts der Arbeitsgruppe Bestellungsverfahren 2009 - nicht ausdrücklich missbilligt.
  • OVG Thüringen, 28.07.2021 - 2 EO 48/21

    Auswahlentscheidung nach bekanntgegebener, aber noch nicht eröffneter Beurteilung

    Andererseits ist auch der Dienstherr nicht verpflichtet, Beförderungsverfahren auszusetzen, weil einer der Bewerber eine für die Auswahlentscheidung bedeutsame dienstliche Beurteilung angreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 - Juris, Rn. 15 f.; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - Juris, Rn. 10 f.; BayVGH, Beschluss vom 16. März 2012 - 3 CE 11.2381 - Juris, Rn. 22 f.; zum Vorstehenden: Beschluss des Senats vom 28. April 2021 - 2 EO 557/20 - n. v., Abdruck S. 10 f.).
  • VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098

    Dienstpostenbesetzung (Sachbereichsleiter Einsatz einer PI); Führungsfunktion;

    Doch macht dies eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit und verantwortlichen Positionen, wie sie Führungskräften typischerweise obliegen, besonders bedeutsam sind (BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 6.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris; B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris).

    Die Chance, dass die mit zwei Punkten höher und der maximal erreichbaren Punktzahl bewertete Prognose sich tatsächlich realisieren wird, besteht und bedingt keine Steigerung, während die um drei bzw. zwei Punkte niedriger bewertete, bereits gezeigte Leistung in der Zukunft eine (deutliche) Steigerung aufweisen müsste, um mit der für den Beigeladenen abgegebenen Prognose gleichzuziehen (BayVGH, B.v. 16.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 3 CE 14.286

    Dienstpostenbesetzung; Gleichstand nach den periodischen dienstlichen

    Doch macht dies eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit und verantwortlichen Positionen, wie sie Führungskräften typischerweise obliegen, besonders bedeutsam sind (BayVGH B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris; B.v. 16.3.2012 -3 CE 11.2381 - juris).
  • VG Freiburg, 10.08.2016 - 3 K 1609/16

    Vorläufig keine Besetzung der Stelle des Polizeivizepräsidenten des

    Darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesamturteil nicht allein aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden (Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48, Rn. 33; Urt. v. 21.03.2007 - 2 C 2.06 -, juris Rn. 14 und v. 24.11.1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128 ; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.04.2016 - 4 S 2354/15 -, unveröffentlicht, S. 9 ff. des Entscheidungsabdrucks), ist es aus Sicht der Kammer auch nicht zulässig, bei gleicher Endnote eine Auswahlentscheidung auf einen Vorsprung eines Bewerbers im arithmetischen Mittel der Einzelnoten zu stützen (so wohl auch BayVGH, Beschl. v. 16.03.2012 - 3 CE 11.2381 -, Rn. 36 und Niedersächs. OVG, Beschl. v. 09.05.2008 - 5 ME 50/08 - Rn. 28, jew. nach juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 19.02.2014 - 12 K 474/13 -, juris Rn. 20, dort zur Bildung eines Durchschnittswertes der Leistungsmerkmale).
  • VG München, 30.10.2014 - M 5 E 14.3148

    Dienstpostenbesetzung; Inzidentprüfung der Beurteilung; Plausibilisierung;

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BayVGH, B.v. 16.3.2012 - 3 CE 11.2381 - unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris).
  • VG München, 22.12.2016 - M 5 E 16.4763

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Leistungsvorsprung

    Auch wenn diese Merkmale wegen dieser Gewichtung bereits überproportional in die Ermittlung des Gesamtergebnisses der dienstlichen Beurteilung eingegangen sind, macht eine spezielle Berücksichtigung bei einem weiteren Auswahlschritt diese nicht sachwidrig, zumal es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die für die Tätigkeit von Sachbearbeitern und Vertretern von Leitungsfunktionen besonders bedeutsam sind (VG München, B.v. 3.11.2015 - M 5 E 15.3254 - juris Rn. 26 unter Bezugnahme auf: BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 6.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris; B. v. 16.8.2011 - 3 CE 11.897 - juris - jeweils zu den durch die Beurteilungsrichtlinien als für Führungskräfte der Polizei besonders bedeutsam benannten Einzelmerkmalen).
  • VG Freiburg, 10.08.2016 - 3 K 609/16
    Darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesamturteil nicht allein aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden (Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48, Rn. 33; Urt. v. 21.03.2007 - 2 C 2.06 -, juris Rn. 14 und v. 24.11.1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.04.2016 - 4 S 2354/15 -, unveröffentlicht, S. 9 ff. des Entscheidungsabdrucks), ist es aus Sicht der Kammer auch nicht zulässig, bei gleicher Endnote eine Auswahlentscheidung auf einen Vorsprung eines Bewerbers im arithmetischen Mittel der Einzelnoten zu stützen (so wohl auch BayVGH, Beschl. v. 16.03.2012 - 3 CE 11.2381 -, Rn. 36 und Niedersächs. OVG, Beschl. v. 09.05.2008 - 5 ME 50/08 - Rn. 28, jew. nach juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 19.02.2014 - 12 K 474/13 -, juris Rn. 20, dort zur Bildung eines Durchschnittswertes der Leistungsmerkmale).
  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 1 K 14.78

    Dienstpostenhebung; Anspruch auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens;

    Demgegenüber erweist sich die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu dieser Rechtsfrage im Ergebnis als nicht einheitlich (einerseits B.v. 9.1.2012 - 3 CE 11.1690 - juris; anderseits zur Anwendbarkeit der Regelungen unter Ziffer 6.4 des Abschlussberichts 2009: B.v. 16.3.2012 - 3 CE 11.2381 - juris und neuerdings B.v. 9.5.2014 - 3 CE 14.286 - juris).
  • VGH Bayern, 29.08.2013 - 3 CE 13.443

    Dienstpostenbesetzung; Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen (hier:

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. BVerwG U.v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 - BayVBl 2003, 533; v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 - BayVBl 2003 693; BayVGH B.v. 16.3.2012 -3 CE 11.2381 -juris).
  • VGH Bayern, 30.05.2012 - 3 ZB 11.722

    Dienstliche Beurteilung; Zurückstellung wegen Disziplinarverfahren; Beteiligung

  • VG Hamburg, 26.02.2013 - 8 K 1969/11

    Dienstliche Beurteilung von Zollbeamten; Bündelung von Dienstposten;

  • VGH Bayern, 09.08.2013 - 3 CE 13.576

    Dienstpostenbesetzung

  • VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254

    Der Kommissar ist kein Sachbearbeiter: Konkurrentenklage und Kosten

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